Schulanmeldung
Rechtliche Grundlagen
Die Schulanmeldung erfolgt auf Grundlage von § 3 Schulordnung Grundschulen:
(1) Alle Kinder, die zwischen dem 01.07.2026 und dem 30.06.2027 das 6. Lebensjahr vollenden, werden schulpflichtig. Sie müssen durch ihre Eltern bzw. Personensorgeberechtigten angemeldet werden.
(2) Die Kinder, die zwischen dem 01.07.2027 und dem 30.09.2027 das 6. Lebensjahr vollenden, können angemeldet werden. Mit der Anmeldung werden die Kinder schulpflichtig.
(3) Alle Eltern, die ihr Kind an einer Schule in freier Trägerschaft beschulen lassen möchten, müssen dies der Heimatgrundschule bis zum 15.09.2026 schriftlich mitteilen.
Nutzen Sie bitte dazu dieses Formular: Anzeige der Anmeldung für die Klassenstufe 1 an einer Grundschule in freier Trägerschaft
(4) Wünschen Eltern, dass Ihr Kind eine Grundschule besucht, die außerhalb des maßgeblichen Schulbezirks liegt, so müssen Sie unter Angabe der Gründe bis zum 15.02.2027 einen Antrag auf Aufnahme an der Schule stellen, die das Kind nach ihrem Wunsch besuchen soll.
Nutzen Sie bitte dazu dieses Formular: Antrag auf Beschulung außerhalb des festgelegten Grundschulbezirkes
Hinweis: Der Schulleiter der Wunschschule entscheidet in Abstimmung mit dem Landesamt für Schule und Bildung über die Aufnahme.
Schulanmeldung online
Im Zuge der voranschreitenden Digitalisierung können Sie Ihr Kind nun auch digital anmelden.
Dies ist im Zeitraum vom 01. August bis zum 15. September 2026 möglich.
Bitte nutzen Sie zur Schulanmeldung folgendem Link:
https://amt24.sachsen.de/zufi/leistungen/6000057
Schulanmeldung analog
Anmeldungen in analoger Form sind weiterhin möglich. Den entsprechenden Antrag finden Sie hier:
Antrag auf Aufnahme Klassenstufe 1
Sollten Sie Ihr Kind analog anmelden wollen, dann können Sie dies persönlich vor Ort im Sekretariat der Wilhelm- Schneller- Grundschule machen. Sie müssen dazu die Geburtsurkunde oder einen entsprechenden Nachweis über die Identität des Kindes vorlegen. Bei getrenntlebenden Eltern benötigen wir die Vollmacht des anderen Erziehungsberechtigten bzw. die Negativbescheinigung bei alleinigem Sorgerecht.
Analoge Anmeldungen sind an folgenden Tagen möglich:
08.09.2026 in der Zeit von 08:30 Uhr bis 15:00 Uhr
09.09.2026 in der Zeit von 08:30 Uhr bis 15:00 Uhr
Ich bitte Sie zu beachten, dass wir als Schule die digitale Anmeldung favorisieren.
Wir danken für Ihr Verständnis!
Schulaufnahmeuntersuchung
Jedes zukünftige Schulkind nimmt an der Schulaufnahmeuntersuchung teil. Nähere Informationen zum Ablauf der Schulaufnahmeuntersuchung entnehmen Sie diesem Schreiben des Gesundheitsamtes: Schulaufnahmeuntersuchung_Gesundheitsamt
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Hesse
Schulleiter

