Hausordnung
A Organisatorische Aspekte
Der Schulweg der Schüler unterliegt dem Sorgerecht der Erziehungsberechtigten und der Mitverantwortung des Kindes. Seitens der Schule besteht dafür keine Aufsichtspflicht.
Die Eltern verabschieden die Kinder im „Tschüss- Bereich“.
Betreten dürfen die Schule und anderen Gebäude des Schulgeländes nur Schüler, Lehrkräfte, das Hortpersonal, Vertreter der Gemeindeverwaltung, die technischen Mitarbeiter sowie Praktikanten, nach entsprechender Einweisung und Belehrung. Vertreter, Mitarbeiter von Firmen melden sich im Sekretariat vor dem Besuch der Schule an. Auch im Fall einer offenen Eingangstür ist eine Anmeldung erforderlich.
Lehrkräfte, das Hortpersonal und die technischen Mitarbeiter achten entsprechend der Belehrung auf verschlossene Türen in allen Gebäuden auf dem Schulgelände.
Kinder, die mit dem Fahrrad zur Schule fahren, stellen ihre Fahrräder an dem dafür vorgesehenen Platz ab und sichern sie entsprechend. Kinder, die nicht mit dem Fahrrad kommen, halten sich nicht am Fahrradständerbereich auf. Auf dem Schulgelände fahren Schülerinnen und Schüler nicht mit dem Fahrrad.
Die Aufsichtspflicht der Schule beginnt 7:10 Uhr mit dem Betreten des Schulgebäudes. Die Schüler kommen rechtzeitig zur Schule, so dass ihnen genügend Zeit bleibt, sich auf den Unterricht vorzubereiten. Den Anweisungen der aufsichtsführenden Lehrkräften ist unbedingt und umgehend Folge zu leisten.
Die Bekleidung (Jacken, Mantel, Mützen, Schal und Handschuhe) hängen die Schülerinnen und Schüler in der Garderobe auf und stellen die Straßenschuhe in das Regal. Im Schulhaus tragen wir Hausschuhe. Jedes Kind sorgt für Ordnung an seinem Platz in der Garderobe.
Die Sporttaschen sind in dem dafür vorgesehenen Raum ordentlich abzustellen!
Es gelten die Unterrichts- und Pausenzeiten, die von der Lehrerkonferenz festgelegt worden.
Ist der Lehrer 5 Minuten nach dem Klingeln nicht im Klassenzimmer, so meldet dies ein Schüler im Nachbarzimmer.
Bei Verspätung zum Unterricht meldet sich der Schüler unverzüglich in der Klasse.
In der Frühstückspause bleiben alle Schülerinnen und Schüler an ihrem Platz, wenn sie essen.
Die Schülerinnen und Schüler dürfen keinen Fremden die Tür öffnen. Das Öffnen der Tür für Mitschüler ist erlaubt.
Die Schüler nutzen die Hofpause unverzüglich und halten sich nur an den dafür vorgesehenen Plätzen und Anlagen auf. Die Hofpausen finden im Freien statt. Die ersten Klassen nutzen den hinteren Hof. Alle anderen Klassen nutzen den vorderen Hof. Der Sportplatz darf nicht betreten werden. Der rote Platz darf nur in der ersten Hofpause genutzt werden. Das Vorklingeln beendet die Hofpause. Alle Schülerinnen und Schüler, die in der 2. Hofpause kein Mittag essen, gehen auf den vorderen Hof.
Nach Unterrichtsschluss bzw. dem Mittagessen werden die Hortkinder umgehend vom Erzieher in Empfang genommen. Die Hauskinder verlassen zügig das Schulgelände.
Die Buskinder treffen sich zur Heimfahrt an dem dafür vorgesehenen Platz und werden von den aufsichtsführenden Betreuerinnen an den Bus gebracht. An der Haltestelle beachten sie die Abgrenzung und folgen den Anweisungen der Betreuerinnen.
B Allgemeine Verhaltensregeln
Die Schüler verhalten sich in allen Räumen und Gängen des Schulhauses während des Unterrichts und in den Pausen diszipliniert, ruhig, ordentlich und umsichtig. Sie rennen nicht und sind besonders vorsichtig beim Begehen der Treppenanlagen.
Alle Schüler sind untereinander kameradschaftlich und rücksichtsvoll. Niemand hat das Recht, jemanden zu bedrohen, zu verletzen oder sich am Eigentum anderer zu vergreifen.
Um Unfälle zu verhindern ist Folgendes verboten:
das Rennen, Raufen und Toben im Haus
das Klettern auf Bäume, Zäune, Tore und Bänke
das Werfen von Steinen und Gegenständen bzw. von Schneebällen im Winter
das Mitbringen von Messern und ähnlichen gefährlichen Gegenständen
das Öffnen der Fenster (nur der Lehrer öffnet und schließt Fenster)
Jalousien, Sicherungskästen und Steckdosen sowie technische Anlagen dürfen von Schülerinnen und Schülern nicht betätigt werden.
Alle Schüler bemühen sich um Sauberkeit und Ordnung in der Schule: Nach dem Unterricht verlassen die Schülerinnen und Schüler ordentlich den Arbeitsplatz, stellen die Stühle hoch und kehren das Klassenzimmer. Abfälle werden sortiert in die entsprechenden Behälter geworfen.
Im Speiseraum wird die Speiseraumordnung eingehalten:
Die Speisen werden mit Messer und Gabel oder Löffel gegessen.
Das Essen wir am Platz und in Ruhe eingenommen.
Die Tische werden sauber verlassen.
Die Toiletten werden sauber hinterlassen. Nach jedem Toilettengang werden die Hände gründlich gewaschen. Es wird darauf geachtet Toilettenpapier nicht zu verschwenden. Auf den Toiletten wird sich nicht unnötig aufgehalten.
Schülerinnen und Schüler, die wiederholt oder in besonderem Maß gegen die allgemeine Sauberkeits- oder Hygieneregeln verstoßen, können zur Beseitigung dieser Verunreinigungen herangezogen werden.
Die Schülerinnen und Schüler gehen sorgfältig mit dem Schuleigentum (Bücher, Mobiliar, Lehrmittel, u.a.) um. Bei Beschädigung von Eigentum wird gegenüber den Erziehungsberechtigten des Verursachers Schadenersatz eröffnet. Der Schulträger übernimmt keine Haftung für die Schüler.
Fachraumordnungen (Computerraum, Werken/ Kunst, Musik, Sport und Schulgarten) sind einzuhalten
Fachräume dürfen nur mit dem Fachlehrer betreten werden.
Smartphones und Smartwatches sind während der Unterrichtszeit prinzipiell abzuschalten und im Ranzen oder in der Tasche aufzubewahren. Entsprechend des Datenschutzes ist allen Schülerinnen und Schülern untersagt Video-, Bild- oder Tonaufnahmen zu machen. Für Wertsachen, wie Handys, hochwertiges Spielzeug, Sammelkarten wird keine Haftung übernommen.
Bei Ertönen des Alarmsignals verlassen alle Schüler und Lehrer mit ihrer Klasse das Haus entsprechend des Alarmplanes.
Kalkreuth, 09.09.2025